Verlagerung auf Schiene gefährdet durch Lang-Lkw des Typ 1

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Ein wichtiger Bestandteil der verkehrspolitischen Ziele der Bundesregierung ist es, den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, mehr Transporte von der Straße auf die umwelt- und klimafreundlichere Schiene zu verlagern. Jedoch steht die Zulassung von Lang-Lkw des Typ 1 („verlängerter Sattelauflieger“) dieser Zielsetzung entgegen. Durch den Einsatz dieser Fahrzeuge wird der Straßentransport verbilligt, was Unternehmen dazu veranlasst, ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße zu verlagern.

Verlagerung auf die Schiene gefährdet: Einsatz von Lang-Lkw behindert Zielsetzung

Lang-Lkw ermöglichen Unternehmen, größere Ladungen zu transportieren, ohne ihre Betriebskosten wesentlich zu erhöhen. Dadurch wird der Straßentransport billiger, was dazu führt, dass Unternehmen ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße verlagern. Dies steht jedoch im Widerspruch zur verkehrspolitischen Strategie der Bundesregierung, den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen.

Die Unvereinbarkeit von Lang-Lkw des Typ 1 mit dem Kombinierten Verkehr stellt ein Hindernis für die Verlagerung von Transporten auf die Schiene dar. Diese Fahrzeuge sind aufgrund ihrer Überlänge nicht für den Transport von Ladeeinheiten zum Umschlagbahnhof geeignet. Dies erschwert die Nutzung der umweltfreundlichen Vorteile des Kombinierten Verkehrs, wie die Reduzierung von Emissionen und die Entlastung der Straßeninfrastruktur. Es ist wichtig, alternative Lösungen zu finden, um den Einsatz von Lang-Lkw im Kombinierten Verkehr zu optimieren.

Aufgrund ihrer Überlänge sind Lang-Lkw des Typ 1 nicht für den Kombinierten Verkehr geeignet. Um sie KV-fähig zu machen, müssten sie in einer speziellen Variante hergestellt werden, was jedoch mit hohen Zusatzkosten verbunden ist. Die reduzierte Innenraumhöhe des verlängerten Sattelanhängers führt dazu, dass das Transportvolumen geringer ist als bei einem herkömmlichen KV-fähigen Sattelauflieger mit Standardlänge. Darüber hinaus ist es nicht möglich, diese speziellen Lang-Lkw in die gängigen Doppeltaschenwagen des Schienengüterverkehrs zu verladen.

Herkömmliche Sattelanhänger mit einer Länge von 13,60 Metern sind europaweit einheitlich und können problemlos im kombinierten Verkehr Straße-Schiene eingesetzt werden. Eine Zulassung von verlängerten Sattelaufhängern hätte negative Auswirkungen auf den Wert tausender Eisenbahnwagen und würde die Standardisierung im kombinierten Verkehr gefährden.

Um das Ziel der Verlagerung von Transporten auf die Schiene zu erreichen und den Kombinierten Verkehr weiter zu fördern, wäre es sinnvoll, die Zulassung von Lang-Lkw des Typs 1 schrittweise auslaufen zu lassen. Stattdessen sollten die verbleibenden Lang-Lkw-Typen so konstruiert werden, dass sie für den Kombinierten Verkehr geeignet sind. Es ist bedauerlich, dass bisher nur eine Ladeeinheit im Kombinierten Verkehr zulässig ist, obwohl die meisten Lang-Lkw-Typen ohne Probleme mindestens zwei Ladeeinheiten transportieren können.

Die Fortführung der Gigaliner-Zulassung für weitere Jahre würde den Fortschritt in der Verkehrspolitik hemmen und den Zielen der Bundesregierung entgegenwirken. Stattdessen sollten gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um den Kombinierten Verkehr zu fördern und den Einsatz von Lang-Lkw zu optimieren. Nur so kann eine nachhaltige und effiziente Verkehrswende erreicht werden, die den Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz gerecht wird.

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