Neues Jahr, neue Regeln: Der Umweltbonus erhält ab 2023 neue Förderregeln

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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Elektromobilität weiter zu fördern und dabei den Fokus verstärkt auf den Klimaschutz zu legen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine überarbeitete Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft. Diese neue Richtlinie sieht vor, dass nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert werden. Wer sich also für den Kauf eines Elektrofahrzeugs entscheidet, kann auch im Jahr 2022 mit einer Förderung von bis zu 9000 Euro rechnen.

Regierung setzt auf Elektromobilität: 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030 angestrebt

Die Bundesregierung strebt bis 2030 an, dass 15 Millionen vollelektrische Pkw auf den Straßen fahren. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt sie den Kauf rein elektrischer Fahrzeuge auch nach dem 1. Januar 2023 mit dem Umweltbonus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem nachgewiesenen positiven Beitrag zum Klimaschutz.

Welche Regelungen beinhaltet die aktuelle Förderrichtlinie für den Umweltbonus?

Durch die reformierte Förderrichtlinie hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung in einem degressiven Modell zu gestalten. Dies bedeutet, dass die Förderbeträge ab dem 1. Januar 2024 schrittweise reduziert werden. Die Details dazu wurden in der neuen Förderrichtlinie für den Umweltbonus festgelegt, welche am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Ab dem 1. Januar 2023 werden sowohl neu zugelassene als auch junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge durch staatliche Fördermittel unterstützt. Darüber hinaus erhalten Fahrzeuge jeglicher Art, die keine CO2-Emissionen vorweisen können, eine Förderung. Diese Fahrzeuge werden den reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt, wie es in den Richtlinien für diese Förderung festgelegt ist. Plug-In-Hybridfahrzeuge sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen.

Welche Zuschüsse werden gewährt?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2023 der Umweltbonus in Deutschland in Bezug auf Elektrofahrzeuge neue Maßstäbe setzt. Bei einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil 4.500 Euro, während er bei einem Netto-Listenpreis von über 40.000 Euro bis 65.000 Euro auf 3.000 Euro reduziert wird.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil auf 3.000 Euro reduziert, während der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells herabgesetzt wird.

Der Umweltbonus wird je zur Hälfte von den Automobilherstellern und dem Bund finanziert. Die Hälfte des Betrags wird von den Herstellern als Herstelleranteil und die andere Hälfte als Bundesanteil bereitgestellt.

Ist die Förderung von Leasingfahrzeugen noch aktuell?

Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Regelung, die besagt, dass die Mindesthaltedauer beim Leasing von Fahrzeugen auf zwölf Monate erhöht wird. Das bedeutet, dass nur Leasingfahrzeuge, deren Vertragslaufzeiten zwölf Monate oder länger sind, förderfähig sind. Wenn Sie einen Leasingvertrag über 23 Monate abschließen, müssen Sie das Fahrzeug für mindestens 24 Monate behalten.

Wo ist die Beantragung des Umweltbonus möglich?

Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen Antragssteller den Antrag ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Der Bearbeitungsprozess der Anträge erfolgt nach dem Prinzip der chronologischen Reihenfolge, in der sie eingehen.

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