Bestandschutzregelungen für Alt-Midijobber enden – Neue Voraussetzungen

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Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Erhöhung um 41 Cent pro Stunde bringt insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs deutliche Verbesserungen mit sich. Wir haben die relevanten Änderungen für Unternehmen in einem Überblick zusammengefasst.

Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs ab 2024

Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2024 steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro im Monat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen, um von den Vorteilen eines Minijobs profitieren zu können. Das Jahresentgelt ist auf 6.456 Euro begrenzt, um den Charakter eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beizubehalten.

Bei Beginn einer Beschäftigung oder bei Veränderungen ist es Aufgabe der Unternehmen zu prüfen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Ab Januar 2024: Neue Untergrenze im Midijob

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Midijob können ab dem 1. Januar 2024 ein monatliches Arbeitsentgelt von bis zu 2.000 Euro erzielen.

Versicherungspflicht für Geringverdiener wird angepasst

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten bis zum 30. September 2022 die Möglichkeit, bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 520 Euro weiterhin versicherungspflichtig zu bleiben, sofern sie den alten Midijob-Bedingungen entsprachen.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro erzielen, um ihre Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufrechtzuerhalten. Falls das monatliche Arbeitsentgelt unter dieser Grenze liegt, werden sie als Minijobber eingestuft und müssen sich bei der Minijobzentrale registrieren lassen.

Neue Regelungen für Arbeitnehmer in der Sozialversicherung

Arbeitnehmer in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2024 mit einigen Veränderungen in der Sozialversicherung rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 62.100 Euro pro Jahr angehoben. Das bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro erhöht. Ab diesem Einkommen sind Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt auf 1,7 Prozent.

In der Rentenversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 neue Beitragsbemessungsgrenzen eingeführt. Im Westen liegt sie dann bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro. Die Bezugsgrößen werden ebenfalls angepasst und betragen im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 45.358 Euro.

Mehr Verdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner

Für Rentnerinnen und Rentner, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, steigt die Hinzuverdienstgrenze auf 18.558,75 Euro brutto pro Jahr.

Aktualisierte Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung beträgt 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Für die Verpflegung steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der auf Frühstück, Mittag- oder Abendessen aufgeteilt werden kann.

Anpassungen in der Sozialversicherung: Herausforderungen für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Erhöhung hat positive Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs, da sie eine spürbare Verbesserung ihres Verdienstes erfahren. Unternehmen stehen jedoch vor neuen Herausforderungen aufgrund der Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen.

Unternehmen sollten Expertenrat einholen, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden. Die Erhöhung des Mindestlohns bringt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen, indem sie nun mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung haben. Die Anpassungen in der Sozialversicherung und die neuen Verdienstgrenzen erfordern eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der Unternehmenspraktiken.

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