Relevanz der aktuellen Rechtsprechung im Abgasskandal

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Das Landgericht Halle hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer entschieden, dass der Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. 15 Prozent Schadensersatz zahlen muss. Dieses Urteil betrifft ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Es verdeutlicht die Wichtigkeit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine kostenlose anwaltliche Beratung im Online-Check, um ihre Ansprüche zu prüfen.

Ermittlungen: Fiat-Ducato mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet

Im Fiat-Abgasskandal, der seit Sommer 2020 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt untersucht wird, sind insbesondere Wohnmobile betroffen. Der Fiat Ducato wird als Basisfahrzeug von den meisten Herstellern von Wohnmobilen genutzt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 rund 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge zu verzeichnen. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr.

Kein vorsätzliches Handeln, aber unzulässige Timerfunktion

Das Landgericht Halle hat den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe wegen fahrlässigen Handelns im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht folgte dabei der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Differenzschaden, der den Käufern des Wohnmobils entstanden ist, wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises festgelegt. Obwohl das Gericht kein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln von Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig erachtet.

Fiat-Abgasskandal: Deutsches Gericht verurteilt italienischen Hersteller

Das Urteil des Landgerichts Halle steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf den Abgasskandal. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln betrachtet. Diese Entscheidungen haben Auswirkungen auf die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller verurteilt hat.

BGH bestätigt: Regeln zum Schadensersatz auch im Wohnmobil-Abgasskandal anwendbar

Im Rahmen des Abgasskandals bei Wohnmobilen hat der Bundesgerichtshof erstmals Stellung bezogen. Der BGH sieht fahrlässiges Handeln als möglichen Grund für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht. Es ist von großer Bedeutung zu klären, ob in den Wohnmobilen eine Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht. Der BGH unterstreicht, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren geklärt werden.

Rechtzeitige Beratung und Klageeinreichung schützen Verbraucher vor Einschränkungen

Dank der aktuellen rechtlichen Entwicklungen haben Verbraucher im Diesel-Abgasskandal nun deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, sollten Verbraucher rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Eine Individualklage ist besonders empfehlenswert, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann den Verbrauchern dabei helfen, den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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