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Havarien: Definition des Schadensereignisses
Eine plötzliche Störung, die durch einen Brand, durch Sturm, Wasser oder eine Explosion aufgetreten ist, wird als Havarie bezeichnet. Maßgeblich ist dafür die unmittelbare Gefahr, die sich für die Gesundheit und das Leben der davon betroffenen Menschen ergibt. Auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Mobiliar und anderen Sachwerten ist möglich.
Fällt lediglich der Strom aus, weil irgendwo ein Blitz eingeschlagen hat, wird das nicht als Havarie bezeichnet. Fällt er aber aus, weil der Blitz in das eigene Haus eingeschlagen und dort trotz Überspannungsschutz für defekte Geräte und einen langfristigen Stromausfall gesorgt hat, gilt das als Havarie. Darüber hinaus können solche Störungen vielerlei Gründe haben.
Arten von Havarien
Die folgenden Störungen sind Beispiele für Havarien in Wohnungen und Häusern:
- Havarie an der Elektrik: defekter Hausanschluss, Spannung in Rohrleitungen oder Wänden, elektrische Schalterbrände, Steckdosen- und Kabelbrände
- Havarie durch Wasser und Abwasser: Rohrbruch, defektes Hauptabsperrventil, defekte Schläuche an Mischbatterien, Wassereinbruch durch Decken, Verstopfungen von Abflüssen und Toiletten
- Havarie der Heizung: geplatzte Heizkörper oder Fernwärmerohre, Heizungsausfall (komplette Heizung, nicht nur einzelne Heizkörper)
Video: DIE HAVARIE DER EVER GIVEN im Suezkanal – Globale Lieferketten vor dem Kollaps | WELT HD Doku
Innerhalb der üblichen Arbeitszeiten kann zur Behebung der Schäden das gewohnte Handwerksunternehmen gerufen werden. Bei Mietwohnungen finden sich die nötigen Kontakte meist im Sicherungskasten oder an anderer zentraler Lage. Außerhalb der Arbeitszeiten muss der Havariedienst gerufen werden, der von vielen Handwerksunternehmen angeboten wird. Auch dazu bietet der Vermieter meist eine Übersicht über Kontakte, die zu verschiedenen Zeiten erreicht werden können. Wer sich unsicher ist, sollte zuerst den Vermieter informieren und diesem die Beauftragung der Schadensbehebung überlassen.