Abschluss der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2.2.2023

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Nach verschiedenen Meldungen in den Medien wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil voraussichtlich am 2. Februar 2023 die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufheben. Ursprünglich war geplant, dass diese Verordnung bis zum 7. April 2023 gültig ist. Nun hat sich jedoch Bundesarbeitsminister Heil dazu entschlossen, sie bereits am 2. Februar 2023 im Rahmen einer Minister-Verordnung vorzeitig aufzuheben.

Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Keine bundesweiten Vorgaben mehr erforderlich

Laut Heil, der Reuters gegenüber äußerte, haben die speziellen Hygiene-Vorkehrungen während der Hochphasen der Pandemie einen entscheidenden Beitrag geleistet. Durch umfangreiche Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen am Arbeitsplatz wirksam verhindert werden, was zu einer Reduzierung von Krankheits- und Produktionsausfällen führte. Angesichts des deutlichen Rückgangs der Neuerkrankungen aufgrund der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung sind bundesweit einheitliche Vorgaben für den betrieblichen Infektionsschutz nun nicht mehr erforderlich.

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