Insolvenzverwalter fordert Schadensersatz wegen Verfahrensverschleppung

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Im Mittelpunkt einer kontroversen Auseinandersetzung steht das Amtsgericht Münster, da es erstmals seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, wegen Verfahrensverschleppung verklagt wird. Den Beteiligten zufolge missbraucht ein Rechtspfleger seine Amtsgewalt und es wird Schadensersatz gefordert. Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall wird weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und das Vertrauen in die Justiz prägen.

Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter reichen Befangenheitsantrag gegen Rechtspfleger ein

Der Gläubigerausschuss hat im November 2023 einstimmig beschlossen, dass der Insolvenzverwalter den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung verklagen soll. Seit Dezember 2023 ist der Prozess vor dem Landgericht Münster rechtshängig. Zusätzlich haben sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger beim Amtsgericht Münster gestellt.

Insolvenzverwalter Stellmach gibt an, dass das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen sein könnte, aber die Schlussrechnung von 2017 wurde bisher nicht bearbeitet. Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, der den Gläubigerausschuss vertritt, betont, dass diese Verzögerung zu einer erheblichen Verzögerung der erfolgreichen Sanierung führt. Der Fall wird als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie interpretiert.

Heinrich Fritz Stellmach, der Insolvenzverwalter von alma-Küchen, hat durch eine übertragende Sanierung innerhalb weniger Monate 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser erhalten können. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens sollte bereits Ende 2013 abgeschlossen sein. Allerdings hat der zuständige Rechtspfleger ohne ersichtlichen Grund die Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz wiederholter Rügen und Dialogangebote wurde die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bis heute nicht bearbeitet.

Das Verhalten des Rechtspflegers am Landgericht Münster sorgt seit Jahren für Diskussionen in der Beschwerdekammer. Es wird gerügt, dass er eigenständig handelt und nicht den geltenden Rechtsvorschriften folgt.

Angesichts der vorliegenden Situation hat Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren beschlossen, eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger einzuleiten. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid belegt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein angesehener Experte im Bereich Insolvenz, bezeichnet das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.

Nach langjähriger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu überprüfen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine baldige Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abschließen zu können. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch davor, dass sich das Verfahren um weitere Jahre verzögern könnte, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin tätig ist. Dies würde zu einem beispiellosen Debakel für alle Gläubiger führen.

Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster erlangt große Aufmerksamkeit. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Problematik der Verfahrensverschleppung durch Schuldner. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird richtungsweisend für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.

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