Rückforderung möglich: Zu viel gezahlte Beiträge für Selbstständige

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Der Gesetzgeber plant, gesetzliche Krankenkassen dazu zu verpflichten, Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr zu stellen. Damit soll erreicht werden, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen können. Die geplanten Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Krankenkassen: Keine überhöhten Beiträge von Selbstständigen mehr fordern

Im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs ist vorgesehen, dass Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr verlangen dürfen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Des Weiteren sollen Versicherte zukünftig informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids können die Versicherten eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, die auf ihrem tatsächlichen Einkommen basiert. Bisher akzeptierten die Krankenkassen jedoch keine Unterlagen, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Gesetzliche Krankenkassen sollen laut einem geplanten Gesetz Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Dies ist besonders wichtig, da Menschen mit geringem Einkommen bisher zu Unrecht hohe Beiträge zahlen mussten. Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ermöglicht es selbstständigen Versicherten, auch für diese Jahre eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse zu erhalten, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Bei der Einreichung des Einkommenssteuerbescheids ist eine wichtige Frist zu beachten. Seit 2018 sind Selbstständige und Freiberufler verpflichtet, den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse einzureichen, um eine korrekte Berechnung der Beiträge zu ermöglichen. Wird diese Frist versäumt, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von etwa 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Mitglieder von Krankenkassen haben die Möglichkeit, sich an die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg zu wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu erhalten. Beratungstermine können entweder online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter der Nummer (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz verfügbar.

Für Selbstständige und Freiberufler bedeuten die geplanten Gesetzesänderungen eine deutliche Verbesserung. Sie können zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern und ihre Beiträge in Zukunft auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens berechnen lassen. Dadurch werden finanzielle Belastungen reduziert und eine fairere Beitragshöhe gewährleistet.

Die Tatsache, dass die Gesetzesänderungen rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten, zeigt, dass der Gesetzgeber den Missstand erkannt hat und handelt. Dies ermöglicht Betroffenen, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen und sich gegen überhöhte Beitragsforderungen zu wehren. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei eine wertvolle Anlaufstelle.

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