Elterliche GPS-Überwachung: Einverständnis erforderlich

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Mit GPS-Trackern können verlorene oder verlegte Gegenstände und Haustiere einfach wiedergefunden werden. Die Ortung von Menschen ist jedoch rechtlich kompliziert. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nur mit ihrer Zustimmung geortet werden. Bei betagten Personen ist eine Einwilligung ebenfalls erforderlich, sofern sie dazu in der Lage sind. Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur unter bestimmten Voraussetzungen einsetzen und müssen die Angestellten darüber informieren.

Privatsphäre und Ortung: rechtliche Voraussetzungen beachten

Die Ortung von Menschen mittels GPS oder Bluetooth-Trackern ist rechtlich anspruchsvoll. Internationale und nationale Gesetze, darunter die Uno Kinderrechtskonvention und das Schweizer Recht, stellen sicher, dass die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen geschützt wird und eine Überwachung oder Ortung ohne ihre Einwilligung nicht erlaubt ist.

Die Verwendung von GPS-Trackern zur Ortung von Kindern ist nur dann erlaubt, wenn die Eltern ihre Kinder darüber informieren und diese damit einverstanden sind. Es ist wichtig zu beachten, dass urteilsfähige Kinder und Jugendliche das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre haben und eine Ortung ohne Einverständnis als widerrechtlicher Eingriff gilt. Eine Ortung ohne Einverständnis ist nur bei Kindern bis etwa 12 Jahren gestattet, um deren Sicherheit zu gewährleisten.

Bei der Ortung von betagten Personen gelten ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen wie bei Kindern. Eine Zustimmung der betroffenen Person ist erforderlich. Falls die Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Einwilligung zu geben, sollten Angehörige den Einsatz eines Trackers sorgfältig prüfen.

In Alters- und Pflegeheimen müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllt sein, um Bewohner überwachen zu können und ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken.

GPS-Tracker im Job: Nur zur Kontrolle eingesetzt

Arbeitgeber können GPS-Tracker nur in bestimmten Fällen einsetzen, wie zum Beispiel zur Planung der Arbeitsabläufe oder zur gelegentlichen Kontrolle der Arbeitszeit. Die Mitarbeiter müssen über den Einsatz des GPS-Systems informiert sein, um ihre Rechte zu wahren.

Eine vollständige und dauerhafte Überwachung der Angestellten an ihrem Arbeitsplatz, insbesondere ihres Verhaltens, ist nicht erlaubt. Wenn Angestellte das Firmenfahrzeug auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen dürfen, können sie das GPS-System deaktivieren.

Rechtlich erlaubte Ortung von Tieren per GPS

Die Ortung von Tieren mittels GPS-Trackern ist gesetzlich erlaubt, da Tiere keinen rechtlichen Schutz ihrer Privatsphäre genießen. Daher können Besitzer ihre Katzen und Hunde mit diesen Trackern ausstatten, um ihren Aufenthaltsort zu überprüfen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Tier, um den Aufenthaltsort des Besitzers zu ermitteln, unzulässig ist und als Verletzung der Privatsphäre betrachtet wird.

Bluetooth-Verbindung deaktivieren: Schutz vor Tracking

Es ist oft schwierig für Opfer, unerwünschtes Tracking zu erkennen. Um sicherzustellen, dass keine Verbindung zum Smartphone besteht, sollten Betroffene die Bluetooth-Verbindung bei Nichtgebrauch ausschalten, wie von der Kriminalpräventionsstelle empfohlen. Bei Verdacht ist es wichtig, sich von Fachleuten beraten zu lassen und die Polizei einzuschalten.

Personen, die Opfer von Stalking werden, haben die Möglichkeit, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, um sich zu schützen. Eine Option ist es, ein Kontakt- oder Annäherungsverbot gegen die stalkende Person zu erwirken. Durch dieses Verbot wird der stalkenden Person untersagt, jeglichen Kontakt oder Annäherungsversuch an das Opfer zu unternehmen.

Kinder und betagte Personen: Besondere Regelungen bei der Ortung

GPS-Tracker sind effiziente Mittel, um verlorene Gegenstände oder Haustiere zu finden. Die Ortung von Menschen erfordert jedoch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Einwilligung der betroffenen Person ist entscheidend, insbesondere bei Kindern und betagten Personen. Es ist von großer Bedeutung, ihre Privatsphäre zu wahren und zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur in bestimmten Fällen einsetzen, wie zum Beispiel zur Planung von Einsätzen oder zur Überprüfung der Arbeitszeit. Eine permanente Überwachung von Angestellten ist nicht gestattet und Angestellte müssen über den Einsatz informiert sein.

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