Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt Zulassung von VDO DTCO 4.1 durch Continental

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Die ab dem 21. August 2023 geltende gesetzliche Vorschrift besagt, dass neu zugelassene Nutzfahrzeuge über einen intelligenten Tachographen der zweiten Generation verfügen müssen. Diese Maßnahme soll eine rechtsverbindliche Regelung schaffen, um einen reibungslosen Übergang zur Einführung des authentifizierten Galileo-Positionssignals zu ermöglichen. Continental sieht in der DTCO 4.1 eine solide Basis für datenbasierte Dienstleistungen im Bereich der Logistik.

Neue Funktionen und zuverlässige Daten: Continental bringt Version 2 des intelligenten Tachographen auf den Markt

Wesentliche Verbesserungen im intelligenten Tachographen VDO DTCO 4.1 auf einen Blick (Foto: Continental AG)

Wesentliche Verbesserungen im intelligenten Tachographen VDO DTCO 4.1 auf einen Blick (Foto: Continental AG)

Der VDO DTCO 4.1 von Continental hat nun die offizielle Typenzulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten. Diese neue Version des intelligenten Fahrtenschreibers wurde gemäß den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets 1 entwickelt und bietet eine Reihe neuer Funktionen sowie aktualisierte Features. Der Tachograph liefert zuverlässige Daten, die für effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr genutzt werden können. Dirk Gandras, der die Entwicklung von Tachographen im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions leitet, zeigte sich erfreut über die erfolgreiche Zertifizierung und Typenzulassung für den intelligenten Tachographen der zweiten Generation. Ab dem 21. August 2023 wird der Einsatz dieses Tachographen in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend sein.

Europa strebt nach sichereren und gerechteren Straßenverhältnissen

Verkehrssicherheit im Fokus: Intelligenter Tachograph 2.0 wird zur Pflicht in Nutzfahrzeugen ab 21. August 2023 (Foto: Continental AG)

Verkehrssicherheit im Fokus: Intelligenter Tachograph 2.0 wird zur Pflicht in Nutzfahrzeugen ab 21. August 2023 (Foto: Continental AG)

Das EU-Mobilitätspaket 1 strebt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Transportindustrie an, indem es gezielte Veränderungen in Bezug auf die Ruhezeiten vornimmt und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Insbesondere konzentriert sich das Paket auf die Regulierung von Kabotagefahrten und die Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Entsendung von Fahrpersonal. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Arbeitnehmerrechte, der Förderung von fairem Wettbewerb und der Steigerung der Verkehrssicherheit auf den Straßen der EU.

Durch die Einführung des neuen intelligenten Tachographen der zweiten Generation wird eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften ermöglicht. Die neueste Version des Tachographen markiert einen Meilenstein in seiner bereits hundertjährigen Geschichte, da ihm vom Gesetzgeber erstmals weitere Kontrollfunktionen zugewiesen werden, die über die bloße Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgehen. Dies ermöglicht eine effizientere Überwachung und Steuerung des Verkehrs auf den Straßen.

Ab dem 21. August 2023 sieht die EU-Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) vor, dass neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit der zweiten Version intelligenter Tachographen ausgestattet werden müssen. Diese Tachographen bieten erweiterte Funktionen wie die automatische Aufzeichnung von Fahr- und Ruhezeiten sowie die Erfassung von Geschwindigkeitsdaten, um eine genaue Überwachung der Fahrzeugaktivitäten zu gewährleisten.

Eine bedeutende Neuerung tritt ab Juli 2026 in Kraft: Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die über Grenzen hinweg im Einsatz sind, müssen fortan mit einem Tachographen ausgestattet sein. Der angesehene Fahrzeugtechnik-Hersteller Continental rät dazu, die Umrüstung im Rahmen der vorgeschriebenen Tachographenprüfung vornehmen zu lassen, um längere Werkstattaufenthalte zu vermeiden und Ausfallzeiten zu minimieren.

Durchbruch in der Technologie schafft mehr Transparenz und ermöglicht innovative datenbasierte Services

Eine der vorrangigen Funktionen des neuen DTCO 4.1 besteht darin, die Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen zu verbessern. Diese Verbesserung wird durch die automatische Erkennung der Fahrzeugposition und Grenzübertritte mithilfe eines GNSS-Moduls (Globales Navigationssatellitensystem) erreicht, wobei alle relevanten Daten im Massenspeicher gespeichert werden. Durch die Integration einer Bluetooth-Schnittstelle ermöglicht der DTCO 4.1 eine erhöhte Konnektivität, sodass der Tachograph problemlos über externe Geräte wie Smartphones ausgelesen und gesteuert werden kann.

Mit dem DTCO 4.1 steht bereits heute ein geeignetes System zur Verfügung, um den Anforderungen der neuen Fahrerkarten gerecht zu werden. Diese Karten müssen ab Ende 2024 verwendet werden und verfügen über eine erhöhte Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage. Der DTCO 4.1 erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit, einschließlich des erforderlichen Sicherheitszertifikats nach ISO/IEC-15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+. Darüber hinaus profitiert der DTCO 4.1 bereits jetzt von den Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, was eine zusätzliche Sicherheitsebene für die Daten bietet.

Der Betreiber konnte die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten bedauerlicherweise nicht rechtzeitig zum Marktstart im August zur Verfügung stellen, wie Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions, erklärt. Jedoch zeigt er sich erfreut über die jüngst verabschiedete Regulation (EU 2023/980) der Europäischen Kommission, die für Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase sorgt und somit allen Beteiligten zugutekommt.

Im DTCO 4.0, dem neuesten Modell des Fahrtenschreibers, ist die ITS-Schnittstelle bereits vertraut. Die Einführung dieser Schnittstelle, die für Intelligent Transportation Systems (Intelligente Verkehrssysteme) steht, wird nun zur Pflicht und ermöglicht eine Vielzahl neuer Anwendungsfälle. Durch die Transformation von Daten in zuverlässige, sichere und eindeutige Informationen eröffnen sich dem Tachographen spannende Möglichkeiten.

Neben den gesetzlichen Anforderungen geht die Nutzung des Tachographen weit darüber hinaus und umfasst auch datenbasierte Services, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten eine vereinfachte Arbeitsweise ermöglichen. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die bevorstehende Einführung der Tachographenmaut durch Continental in Zusammenarbeit mit dem Mautdienstleister Axxès im Jahr 2024. Dabei wird der Tachograph genutzt, um umfangreiche Maut-Serviceleistungen anzubieten. Diese neue Entwicklung eröffnet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, bei denen der Tachograph als Datenquelle dient. Dirk Gandras betont, dass gemeinsam mit Entwicklungspartnern, Kunden und Start-ups das volle Potenzial des Tachographen genutzt werden soll, um die Serviceleistungen für Flotten und Fahrer weiter auszubauen.

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