Investition von über 400 Millionen Euro zur Straßensanierung

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Im Jahr 2023 starten in Baden-Württemberg ungefähr 250 frische Erhaltungsprojekte im Bundes- und Landesstraßennetz, wobei der Schwerpunkt auf Fahrbahnen, Brücken, Stützwänden, Radwegen und Böschungen liegt. Insgesamt werden vom Land über 400 Millionen Euro in laufende und neue Erhaltungsmaßnahmen investiert.

Verkehrsminister Hermann präsentiert Sanierungsprogramm 2023 für Straßenbau in Baden-Württemberg

Verkehrsminister Winfried Hermann betonte bei der Vorstellung des Sanierungsprogramms 2023 für den Straßenbau in Baden-Württemberg die umfangreichen Bemühungen, zahlreiche Straßen und Brücken zu sanieren. Das Ziel ist es, die Bundesmittel auch in diesem Jahr gezielt und effektiv einzusetzen, um eine funktionierende und zukunftsfähige Straßeninfrastruktur im Bundesland zu gewährleisten. Die Priorität liegt weiterhin auf der Erhaltung bestehender Infrastrukturen, bevor über Umbau, Ausbau und Neubau nachgedacht wird.

Rekordzahl von 250 Projekten im deutschen Straßennetz

Im Jahr 2023 wird das Bundes- und Landesstraßennetz in Baden-Württemberg weiterhin intensiv saniert. Es sind insgesamt rund 120 Projekte im Bundesstraßennetz und rund 130 Projekte im Landesstraßennetz geplant. Die Schwerpunkte liegen auf der Erhaltung der Fahrbahnen und Fahrbahndecken.

Der Minister betonte, dass das Vorgehen nach Prioritäten sich als effektiv erwiesen hat, um Defizite in der Straßeninfrastruktur zu beseitigen. Insbesondere die Brücken, die aufgrund ihrer Altersstruktur erhöhten Anstrengungen erfordern, sollten konsequent saniert werden. Die finanziellen Mittel, die heute für die Sanierung bereitgestellt werden, sind bereits um ein Vielfaches höher als vor zwölf Jahren, und noch größere Investitionen werden in den kommenden Jahren für die Sanierung der Brücken erforderlich sein.

Die Bundesregierung hat beschlossen, im Jahr 2023 insgesamt 236 Millionen Euro für die Erhaltung der Bundesstraßen in Baden-Württemberg bereitzustellen, während das Land zusätzlich rund 165 Millionen Euro in die Erhaltung der Landesstraßen investiert.

Erfolgreiche Umsetzung des Sanierungsprogramms 2022

Im Jahr 2022 wurden in die Instandhaltung von Bundesstraßen beträchtliche 237 Millionen Euro investiert. Dieses Budget ermöglichte die Sanierung von etwa 320 Kilometern Fahrbahnen sowie die Modernisierung von über 70 Bauwerken, darunter Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwände.

Aktuelle Trends im Zustand des Bundes- und Landestraßennetzes

Die Entwicklung des Bundes- und Landesstraßennetzes in Baden-Württemberg wurde in den letzten zehn Jahren durch den Paradigmenwechsel hin zur Schwerpunktsetzung „Erhaltung vor Um-, Aus- und Neubau“ geprägt. Dies führte dazu, dass der Zustand des Straßennetzes weitgehend stabil geblieben ist, jedoch konnten keine signifikanten Verbesserungen erzielt werden. Eine Herausforderung besteht darin, dass ein Großteil der Straßen und Brücken in den 1970er Jahren errichtet wurde, wodurch viele Brücken jetzt ein durchschnittliches Alter von etwa 50 Jahren aufweisen. Um die Substanz und Tragfähigkeit zu gewährleisten, sind umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen, einschließlich teilweiser Ersatzneubauten, erforderlich. Das bedeutet, dass nach den großen Bauprojekten der 1970er Jahre nun verstärkt in die Sanierung investiert werden muss, wie von Winfried Hermann betont wurde.

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat beschlossen, bei der Erneuerung von Brücken innovative Ansätze zu verfolgen. Sie plant, externe Planungsbüros verstärkt einzubeziehen, um umfangreiche Ersatzneubauplanungen für Brücken durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde eine öffentliche Ausschreibung für insgesamt 29 Brückenersatzneubauten gestartet. Diese Maßnahme soll langfristig zu einer höheren Anzahl von Brückenerhaltungsmaßnahmen führen.

Renovierung von Brücken in städtischem Gebiet

Das Land stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Brückenbauwerke an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen zu modernisieren. Dabei werden Maßnahmen wie die Stärkung der Tragfähigkeit oder bedeutende Verbesserungen unterstützt. Diese Förderung betrifft insbesondere den Ersatzneubau von Brücken sowie die vorübergehende Errichtung von Behelfsbrücken während der Baumaßnahmen. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise und Gemeinden.

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